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Einigungsvertrag
(recht.oeffentlich.staat und recht.voelker.vertrag)
    

Mit Einigungsvertrag wird der Staatsvertrag zwischen der Demokratischen Deutschen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vom 31.8.1990 bezeichnet, aufgrund dessen sich die DDR gemäß Art. 23 a.F. GG der BRD anschloss.

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