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Einschätzungsprärogative
(recht.oeffentlicht.staat)
    

Von einer Einschätzungsprärogative spricht man, wenn ein Gesetz der Verwaltung auf Regierungsebene einen "politischen" Entscheidungsspielraum eröffnet, der dann nur eingeschränkt durch Gericht überprüfbar ist.

Eine solche Einschätzungsprärogative räumt z.B. § 71 Abs. 5 S. 2 GWB bezüglich der "Würdigung der gesamtwirtschaftlichen Lage und Entwicklung" ein, die hier ausdrücklich der gerichtlichen Kontrolle entzogen wird.

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