slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Einstellung iSd § 354 StPO
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Mit Einstellung meint das Gesetz in § 354 Abs. 1 StPO die Einstellung nach §§ 260 Abs. 3, 206a und § 206 b StPO.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 354 StPO Werbung: