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einstweiliger Rechtsschutz/Eilrechtsschutz
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit einstweiligem Rechtsschutz (= Eilrechtsschutz) bezeichnet man eine Möglichkeit mit der ein Kläger unter bestimmten Voraussetzungen vor der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, schnell eine vorläufige Regelung herbeiführen kann. Instrumente des einstweiligen Rechtsschutzes sind die:

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Auf diesen Artikel verweisen: interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht Werbung: