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1. Kapitel III - Anzuwendendes Recht


(gesetz.erbrvo.kapitel-3)
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Kapitel III - Anzuwendendes Recht


 Artikel 20 ErbRVO Universelle Anwendung
 Artikel 21 ErbRVO Allgemeine Kollisionsnorm
 Artikel 22 ErbRVO Rechtswahl
 Artikel 23 ErbRVO Reichweite des anzuwendenden Rechts
 Artikel 24 ErbRVO Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen
 Artikel 25 ErbRVO Erbverträge
 Artikel 27 ErbRVO Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen
 Artikel 28 ErbRVO Formgültigkeit einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung
 Artikel 29 ErbRVO Besondere Regelungen für die Bestellung und die Befugnisse eines Nachlassverwalters in bestimmten Situationen
 Artikel 30 ErbRVO Besondere Regelungen mit Beschränkungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte betreffen oder Auswirkungen auf sie haben
 Artikel 31 ErbRVO Anpassung dinglicher Rechte
 Artikel 32 ErbRVO Kommorienten
 Artikel 33 Erbenloser Nachlass
 Artikel 36 ErbRVO Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — Interlokale Kollisionsvorschriften
 Artikel 38 ErbRVO Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
 Artikel 44 ErbRVO Bestimmung des Wohnsitzes

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