Von einer Erledigungserklärung spricht man im Zivilprozess wenn eine oder beide Parteien erklären, dass der Rechtsstreit erledigt sei. Die Erledigungserklärung ist eine Prozesshandlung.
Auf diesen Artikel verweisen: Anwaltsprozess/Anwaltszwang * Prozessaufrechnung/Primäraufrechnung * Erledigungserklärung, einseitig * Erledigungserklärung, einseitig * Klageänderung