slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Erledigungserklärung
(recht.zivil.formell.prozess.beendigung und recht.ref.zpo1)
    

Von einer Erledigungserklärung spricht man im Zivilprozess wenn eine oder beide Parteien erklären, dass der Rechtsstreit erledigt sei. Die Erledigungserklärung ist eine Prozesshandlung.

Man unterscheidet dabei zwischen der beiderseitigen und der einseitigen Erledigungserklärung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Anwaltsprozess/Anwaltszwang * Prozessaufrechnung/Primäraufrechnung * Erledigungserklärung, einseitig * Erledigungserklärung, einseitig * Klageänderung Werbung: