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Erstbescheid
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Erstbescheid wird im Verwaltungsverfahren die erste abschließende Entscheidung durch die Behörde im Gegensatz zum Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid bezeichnet.

Für ein Muster siehe unter Erstbescheid, Muster.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsprozessrecht Werbung: