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Diskussion (2)
Kode:
19.08.10&RA_WEISS_BONN &\"Kaufmänner\"...?!
Also, erstens gibt es auch KaufFRAUEN, dem trägt sogar das Gesetz schon Rechnung, s. z.B. § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB.
Und zweitens lautet der Plural \"KaufLEUTE\", was im Übrigen geschlechtsneutral ist und die Frauen einschließt. 20.08.10&info &Einverstanden. Danke für den Hinweis.