Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
Schreiben |
Bearbeiten14.08.08 info: | Sie haben Recht. Die Definition ist mangelhaft. Bei Zeugen spricht man von Fahndung, wenn sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden (§ 131a StPO). Das wird beim nächsten Update berücksichtigt werden.
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14.08.08 Flo: | Also ich schreibe zurzeit meine Semi-Arbeit und da ist ein Teilgebiet auch die Fahndung mit ihren unterschiedlichsten Formen und da wollt ich nur mal auf die Definition dieser Seite Hinweißen und Fragen wieso man jemand festnimmt nur weil er zum Beispiel als zeuge vor gericht gefahndet wird?Also ahbe ein Beispiel auf diese definition dieser seite angewandt.Mfg
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