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Fahrlässige Tötung
(recht.straf.bt.222)
    

Inhalt
             1. Prüfungsaufbau
             2. Konkurrenzen

Von einer fahrlässigen Tötung spricht man, wenn eine Tötung durch den Täter nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

1. Prüfungsaufbau

  1. Tot eines Menschen
  2. Tathandlung
  3. Kausalität
  4. Voraussetzungen Fahrlässigkeit

2. Konkurrenzen

Die fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB wird von der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) verdrängt.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 222 StGB Fahrlässige Tötung Werbung: