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Diskussion (2)
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13.12.05&Anonym&Der finale Rettungsschuss ist gesetzlich gesehen freilich kein Vollzug der Todesstrafe,wohl aber doch eine Hinrichtung. 21.11.07&Anonym&Entschuldigung, aber das ist keine Hinrichtung sondern die letztmögliche Alternative um bspw. eine Gefahr von einer Person abzuhalten.