slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (6)
Föderalismus
(recht.oeffentlich.staat)
    

Föderalismus (lat. födus, Bündnis) nennt man die Bestrebung innerhalb eines Bundestaates oder Staatenbundes, den Einzelstaaten möglichst viele staatliche Kompetenzen zuzuordnen. Der Gegenbegriff ist Zentralismus.

Als föderalistischer Staat wird demzufolge ein Staat bezeichnet, der nach dem Bundesstaatsprinzip aufgebaut ist, d.h. der aus Einzelstaaten besteht die eigene Kompetenzen besitzen.

Beispiel: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistischer Staat, weil sie aus 16 Bundesländern (= Einzelstaaten) besteht, die auf verschieden Gebieten eigene Kompetenzen besitzen. So kann z.B. jedes Bundesland das Schulsystem nach seinen eigenen Vorstellungen regeln.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Weltregierung * Weimarer Republik Werbung: