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Bearbeiten17.05.06 Wedlich: | FBA unterteilt sich in Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch und allg. Folgenbeseitigungsanspruch
Folgenbeseitigungsanspruch (verschuldensunabhängiger Anspruch des Bürger zur)
Beseitigung rechtswidriger Folgen hoheitlicher Tätigkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen tatsächlichen Zustandes des status quo ante in natura (BVerwGE 82, 76,95)
Unterschied: zw. Allg. FBA und Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
VollzugFBA die zu beseitigenden Folgen basieren auf dem Vollzug eines VA
Allg. FBA die zu beseitigenden Folgen basieren auf schlichtes Verwaltungshandeln
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