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Freude, Alvar/Hyperlink-Prozess
(it.recht)
    

Alvar Freude ist ein Internetaktivist, der mit Links auf rechtsextreme Seiten gegen Sperrungsverfügungen von Websites durch die Bezirksregierung Düsseldorf demonstrierte.

Im sog. Hyperlink-Prozess wurde er wurde dafür in der ersten Instanz wegen Beilhife zur Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht warf ihm vor, mit dieser Demonstration das Zugänglichmachen von gesetzeswidrigen Inhalten billigend in Kauf genommen zu haben.

In der zweiten Instanz wurde Freude vom Landgericht Stuttgart freigesprochen, da es sich bei Freudes Berichterstattung über die Naziwebseiten um eine Dokumentation der Zeitgeschichte gehandelt habe. Das Urteils das Landgerichts wurde in der Revision vom OLG Stuttgart bestätigt (OLG Stuttgart, v. 24.4.2006).

Das OLG hat in seinem Urteil klar gestellt, dass der Setzer eines Links grundsätzlich strafrechtlich für die verlinkten Seiten verantwortlich ist, und dass eine Straflosigkeit nur im Einzelfall in Frage kommt, z.B. wenn der Verlinkende sich ernsthaft und kritisch mit den verlinkten Seiten auseinandersetzt.

Mehr dazu unter http://odem.org/informationsfreiheit.

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