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Geeignetheit
(recht.allgemein)
    

Teilgrundsatz des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Geeignet ist ein Mittel wenn es den verfolgten Zweck zumindest fördert.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verhältnismäßigkeit/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verwaltungsrecht Werbung: