Mit Gefahrenabwehrbehörden werden in Hessen die allgemeinen Verwaltungsbehörden und die Ordnungsbehörden bezeichnet (§ 1 Abs. 1 HSOG..
Auf diesen Artikel verweisen: Eingriffsverwaltung * Ordnungsbehörde * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Behörden der allgemeinen Verwaltung * Polizei- und Ordnungsrecht * Sofortvollzug