slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Gefahr im Verzug, iSd StPO
(recht.straf.prozess)
    

"Gefahr im Verzug" im Sinne der StPO (z.B. § 98, 100d, 105 StPO) liegt vor, wenn eine richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der jeweiligen Maßnahme gefährdet wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: