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Geiselnahme
(recht.straf.bt und recht.voelker)
    

Inhalt
             1. Strafrecht
             2. Völkerrecht

1. Strafrecht

Verbrechen gegen die persönliche Freiheit das in § 239b StGB mit einer Freiheitsstrafe von mind. 5 Jahren bedroht ist.

2. Völkerrecht

Die völkerrechtliche Zulässigkeit von Geiselnahmen, z.B. zur Erzwingung der Einhaltung von Kriegsrecht, ist umstritten, obwohl sie von der Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung verboten ist.

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