Mit Gerichtsverfahren wird umgangssprachlich ein Verfahren bezeichnet in dem ein Gericht in einem konkreten Rechtsfall aufgrund abstrakter Gesetze eine konkrete Entscheidung trifft.
Der Ablauf der Entscheidungsfindung ist gesetzlich in , sog. Prozessordnungen (z.B. der Zivilprozessordnung), geregelt.
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