Das UWG enthält Regeln, die den Wettbewerb vor unlauteren Maßnahmen schützen sollen.
Mit der letzten Änderung im Frühjahr 2004 ist zusätzlich zur Generalklausel des § 1 UWG ein spezielles Verbote von Spam und Cold-Calls in § 7 UWG hinzukommen.
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