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Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
(recht.oeffentlich)
    

Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag aller Bundesländer, dessen Ziele gemäß § 1 des Vertrages es ist:

das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen (§ 1 GlüStV).

Dafür ist unter anderem in § 8 GlüStv vorgesehen, dass Spieler die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen auf eine bundesweite Sperrliste aufzunehmen sind, so dass sie an keinen Glücksspielen mehr teilnehmen dürfen.

Daraus leitet sich aber nicht ein generelles Glücksspielverbot für Hartz IV-Empfänger ab, wie es von der Presse verbreitet wurde. Vielmehr kommt es darauf an, ob ein Empfänger mit niedrigem Einkommen hohe Spieleinsätze risikiert. D.h. ein Hartz IV Empfänger darf weiterhin niedrige, seinem Einkommen entsprechende, Einsätze risikieren ohne in die Sperrdatei aufgenommen werden zu müssen. Zudem gibt es keine Verpflichtung für Hartz-IV Empfänger Ihre Einkommensituation zu offenbaren oder eine Verpflichtung der Wettanbieter danach zu fragen.

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