slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (4)

Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

12.11.09 info : Wenn wir mal bei diesem Punkt bleiben wollen, woher nehmen Sie die Voraussetzung, dass eine Verfassung direkt vom Volk beschlossen werden muss? Das GG ist, nachdem es ursprünglich von den Besatzungsmächten genehmigt wurde, vom frei gewählten Bundestag in seinen Willen aufgenommen worden. Weiterer Voraussetzungen bedarf es für eine Verfassung nicht.
11.11.09 Anonym : Tut mir leid, aber die Behauptung, das GG sei eine VERFASSUNG ist schlicht und einfach falsch. Eine Verfassung entsteht aus dem freien Willen eines unabhängigen Volkes. Das Grundgesetz bedurfte 1949 der Genehmigung der Besatzungsmächte. Ergo: Das Grundgesetz ist KEINE Verfassung und ist es bis heute nicht.
07.11.09 info : Sie können ja gerne unter Geltungsbereich Grundgesetz, einen Kommentar abgeben. Dort bleibt er - soweit er sonst den Regeln entspricht - ungelöscht.
05.11.09 Anonym : lol schön die kommentare löschen -.-