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Diskussion (4)
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05.11.09&Anonym &lol sch�n die kommentare l�schen -.- 07.11.09&info &Sie k�nnen ja gerne unter Geltungsbereich Grundgesetz, einen Kommentar abgeben. Dort bleibt er - soweit er sonst den Regeln entspricht - ungel�scht. 11.11.09&Anonym &Tut mir leid, aber die Behauptung, das GG sei eine VERFASSUNG ist schlicht und einfach falsch. Eine Verfassung entsteht aus dem freien Willen eines unabh�ngigen Volkes. Das Grundgesetz bedurfte 1949 der Genehmigung der Besatzungsm�chte. Ergo: Das Grundgesetz ist KEINE Verfassung und ist es bis heute nicht. 12.11.09&info &Wenn wir mal bei diesem Punkt bleiben wollen, woher nehmen Sie die Voraussetzung, dass eine Verfassung direkt vom Volk beschlossen werden muss? Das GG ist, nachdem es urspr�nglich von den Besatzungsm�chten genehmigt wurde, vom frei gew�hlten Bundestag in seinen Willen aufgenommen worden. Weiterer Voraussetzungen bedarf es f�r eine Verfassung nicht.