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Güteverfahren/Güteverhandlung
(recht.zivil.formell.arbeitsprozess und recht.zivil.formell.prozess)
    

Gemäß § 56 ArbGG zwingendes Verfahren vor Eröffnung der Hauptverhandlung in Arbeitssachen. Im Güteverfahren soll versucht werden eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Für das Streitschlichtungsverfahren im Zivilrechprozessrecht nach § 15a EGZPO siehe unter Streitschlichtung.

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Auf diesen Artikel verweisen: mündliche Verhandlung * Güteverhandlung * Prozessvergleich * Einführung in den Sach- und Streitstand Werbung: