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Handlung
(recht.straf.at)
    

Der Handlungsbegriff im Strafrecht ist umstritten. Nach dem herrschenden sozialen Handlungsbegriff liegt eine Handlung bei jedem sozialerheblichen menschlichen Verhalten vor. Gemäß des finalen Handlungsbegriff ist Handlung nur jedes bewußt auf einen Erfolg gerichtete Verhalten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Notwehr, Angriff * Zurechnung Werbung: