slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Handlungsfähigkeit, Strafrecht
(recht.straf.at)
    

Mit Handlungsfähigkeit wird im Strafrecht die Fähigkeit bezeichnet Handlungen im strafrechtlichen Sinn vorzunehmen. Im Strafrecht ist jede natürliche Person handlungsfähig, unabhängig von ihrem Geisteszustand. Von der Frage nach der Handlungsfähigkeit ist die Frage nach der Schuldfähigkeit zu trennen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Handlungsfähigkeit, Zivilrecht Werbung: