slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
01.10.06 michel: So weit so gut. Ist es aber auch HFB, wenn man einem Besuch in einem Mehrfamilienhaus, in dem man vom momentanen Besitzer nicht erwünscht ist, nachkommt und dann eine Einliegerwohnung betritt in der die besuchte Person ein lebenslanges Wohnrecht hat? Vielen Dank im vorraus michel