Mit Hehlerei wird das Verschaffen, Ankaufen oder Absetzen oder die Hilfe beim Absetzen von Sachen bezeichnet, die aus einer Straftat, wie z.B. Diebstahl, entstammen. Die Hehlerei ist gemäß § 259 StGB ein Vergehen.
Auf diesen Artikel verweisen: Hehler * Hehler * Perpetuierungstheorie * geringwertige Sache * Gewerbe/Gewerbebetrieb/gewerblich