Mit Hinterlegungsstelle wird eine am Amtsgericht eingerichtete Stelle bezeichnet, die für die Annahme und Verwahrung von sog. Hinterlegungsmassen zuständig ist (§ 1 Abs. 2 HinterlO). Hier hinterlegt z.B. der Gerichtsvollzieher Geld gemäß § 815 Abs. 1 ZPO. Auch Sicherheitsleistungen im Zivilprozess können dort hinterlegt werden.
Bei der Hinterlegungsstelle hinterlegtes Geld wird kraft Gesetzes Eigentum des jeweiligen Bundeslandes (§ 7 HinterlO). Andere Sachen werden unverändert verwahrt.
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