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Höchstbetragshypothek
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Höchstbetragshypothek wird eine Hypothek bezeichnet, bei der zum Zeitpunkt der Eintragung die konkrete(n) Forderung(en) die gesichert werden soll(en) noch nicht feststehen, so dass nur ein Höchstbetrag bis zu diesem die Hypothek dem eingetragenen Begünstigen Forderungen sichert im Grundbuch eingetragen wird (§ 1190 BGB). Daher eignet sich die Höchstbetragshypothek auch für die Absicherung eines Saldos aus einer Kontokorrentabrede oder der Forderungen aus einer dauerhaften Geschäftsbeziehung.

Zur Absicherung aller entstandenen und künftigen Geldforderungen gegen uns aus der Geschäftsverbindung mit der Stein AG, bewillige und beantragen wir, die Bruch GmbH, die Eintragung einer Höchstbetragshypothek bis zu einem Höchstbetrag von 45.000,- Euro - in Worten fünfundvierzigtausend - zu Gunsten der Stein AG zu Lasten unseres Grundstücks Grundbuch von Entenhausen Blatt 1230 Flurstück 12.

Beglaubigt, Notar ...

Die Höchstbetragshypothek wird wie eine Sicherungshypothek behandelt. Die mit einer Höchstbetragshypothek gesicherte Forderung kann nach den allgemeinen Regeln (§§ 398 ff BGB) ohne die Hypothek übertragen werden.

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