Mit Immobilien werden die nichtbeweglichen Sachen bezeichnet. D.h. Grundstücke und Häuser. Entsprechend ist das Immobilarsachenrecht, das Sachenrecht der unbeweglichen Sachen.
Auf diesen Artikel verweisen: Publizitätsgrundsatz im Sachenrecht * deed (of cession) * Mobilien * Publizitätsgrundsatz im Sachenrecht * Mobilien * title (to land) * title (to land)