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Indigenatsprinzip
(recht.allgemein.latein)
    

Mit Indigenatsprinzip wird ein Auswahlprinzip bezeichnet, bei dem der für ein Amt Auszuwählender aus der jeweiligen Gegend stammen muss. Für ein Beispiel siehe unter Graf/Grafschaft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Graf/Grafschaft Werbung: