Mit Industrie- und Handelskammer wird der gesetzlich vorgeschriebene Zusammenschluss von Gewerbetreibenden bezeichnet, dessen Aufgabe die Vertretung des Gesamtinteresses der ihnen angehörigen Gewerbetreibenden ist. Die IHK ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft in der die Mitigliedschaft Pflicht ist (siehe unter Zwangsmitgliedschaft).