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Infektionsschutzgesetz (IfSG)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Infektionsschutzgewetz wird das Gesetz bezeichnet, dessen Zweck es ist, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern." (§ 1 IfSG).

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesseuchenschutzgesetz (BSeuchG) Werbung: