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Informationsfreiheitsbeauftragte(r)/Informationsbeauftragte(r)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen (§ 12 IFG).

Siehe unter Informationsfreiheitsgesetz.

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Auf diesen Artikel verweisen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) * Informationsbeauftragte(r) Werbung: