Die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen (§ 12 IFG).
Siehe unter Informationsfreiheitsgesetz.
Auf diesen Artikel verweisen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) * Informationsbeauftragte(r)