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in jure cessio
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "in jure cessio" (lat. Abtretung vor Gericht) wurde im römischen Recht eine Möglichkeit der Übertragung von Herrschaftsrechten an res mancipi mittels eines Scheinprozesses bezeichnet. Der Scheinprozess diente der Wahrung des Publizitätsgrundsatzes.

Beispiel: Wollte A von B einen Sklaven erwerben so verklagte er den B auf Einräumung des Eigentums am Sklaven. B ist dieser Klage dann im Prozess nicht entgegengetreten, so dass er sein Eigentum an A verloren hat.

Durch Justinian wurde die in jure cessio ebenso wie die mancipatio aus dem Recht gestrichen und endgültig durch die traditio des prätorischen Rechts ersetzt.

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