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Insolvenzordnung (InsO)
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Die InsO ist ein Gesetz, das dazu dient, dass restliche Vermögen eines insolventen Schuldners durch Verwertung zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zu nutzen (§ 1 S. 1 InsO).

Darüberhinaus soll dem redlichen Schuldner die Möglichkeit gegeben werden sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§ 1 S. 2 Inso).

Die InsO löste mit ihrem Inkrafttreten die Konkursordnung ab.

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