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Interdikt (Kirchenrecht)
(recht.kirchen)
    

Mit Interdikt (lat. Untersagung) wird im katholischen Kirchenrecht das Verbot Gottesdienste abzuhalten oder Sakramente zu spenden bezeichnet. Das Verbot kann als Kirchenstrafe vom Papst oder Bischöfen über Personen oder Orte verhängt werden. Geregelt ist das Interdikt in Can. 1331 des Codex des kanonischen Rechts von 1983.

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