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Interessenjurisprudenz
(recht.philosophie)
    

Interessensjurisprudenz ist die Bezeichnung für eine bestimmte rechtstheoretische Position.

Die von Heck begründete Interessenjurisprudenz betrachtet das Recht als Produkt verschiedener gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessen. Sie grenzt sich damit von der, von Heck so bezeichneten, Begriffsjurisprudenz Puchtas, Winscheids und des "früheren" Ihering ab.

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Auf diesen Artikel verweisen: Jhering, Rudolf von Werbung: