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intergouvernementale Zusammenarbeit
(recht.eu)
    

Mit intergouvernementaler Zusammenarbeit bezeichnet man die Bereiche der europäischen Union, in denen die Mitgliedsstaaten ihre Hoheitsrechte behalten haben und die Ziele nur durch die zwischenstaatliche Regierungszusammenarbeit der Mitgliedsländer verwirklicht werden können. D.h. in diesen Bereichen basieren alle Maßnahmen und Abkommen letztlich auf völkerrechtlichen Verträgen.

In die intergouvernementale Zusammenarbeit fallen die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.

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Auf diesen Artikel verweisen: Zusammenarbeit Justiz und Inneres (ZBJI) * Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) Werbung: