Das Jugendamt ist ein durch Bundesgesetz (SGB VIII) errichtete örtliche Jugendbehörde und Träger der örtlichen
Jugendhilfe. Ein Jugendamt besteht in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt.
Zusätzlich gibt es ein Landesjugendamt.
Aufgaben des Jugendamtes sind u.a.:
- Hilfe für junge Volljährige
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Herausnahme eines Kindes aus einer Familie ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten (Eltern)
- Erteilung von Pflegeerlaubnissen
- Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb von Betreuungseinrichtungen
- Mitwirkung bei Verfahren vor Vormundschafts- Familien und Jugendgerichten
- Beratung bei Adoption
- Beratung von Pflegern und Vormündern
- Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft
- Angebote der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Angbote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Angebote zur Erziehungsföderung
- Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege
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