Mit Kabinettsvorlage wird eine einer Regierung zur Entscheidung vorgelegte Angelegenheit bezeichnet. Die Voraussetzungen sind in der Geschäftsordnung der jeweiligen Regierung geregelt.
Man bezeichnet mit Kabinettsvorlage aber auch die durch die Regierung in den Bundestag oder Landtag eingebrachten Gesetzesvorlagen.
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