Mit Kaltaquise wird ein Anruf bei einem Verbraucher oder anderen Marktteilnehmer ohne dessen vorherige Einwilligung bezeichnet.
Die Kaltaquise bei Verbrauchern verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 UWG).
Bei Marktteilnehmern die keine Verbraucher sind, genügt eine mutmaßliche Einwilligung um einen Verstoß auszuschließen.
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