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Kaltaquise/Cold-call
(it.recht und recht.zivil.materiell.sonder.wettbewerb)
    

Mit Kaltaquise wird ein Anruf bei einem Verbraucher oder anderen Marktteilnehmer ohne dessen vorherige Einwilligung bezeichnet.

Die Kaltaquise bei Verbrauchern verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 UWG).

Bei Marktteilnehmern die keine Verbraucher sind, genügt eine mutmaßliche Einwilligung um einen Verstoß auszuschließen.

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