slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kapitalertragsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Gemäß § 44 EStG ist die Kapitalertragsteuer eine Steuer auf Kapitalvermögen. Sie entsteht zu dem Zeitpunkt in dem die Kapitalerträge dem Steuerpflichtigen zufließen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: