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Klauselerinnerung
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung.rechtsbehelfe.klausel)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen
             2. Tenorierung

Mit Klauselerinnerung wird gemäß § 732 ZPO ein Rechtsmittel bezeichnet mit dem formelle Fehler bei der Erteilung einfacher und qualifizierter Klauseln vom Schuldner geltend gemacht werden können.

1. Voraussetzungen

  1. Zulässigkeit
    1. Form
    2. Rechtsschutzbedürfnis (von Klauselerteilung bis Ende Zwangsvollstreckung)
  2. Begründetheit
    1. formelle Voraussetzungen der Erteilung (z.B. Zuständigkeit)
    2. materielle Voraussetzungen der Erteilung (z.B. § 726 ff).

Beispiel:

2. Tenorierung

Die vom Amtsgericht Neustadt am 12.11.2006 erteilte gegen den Erinnerunsführer erteilte vollstreckbare Ausfertigung zum Urteil vom 5.11.2006, Az. 3 A 124/06 und die Zwangsvollstreckung aus ihr sind unzulässig.

Die Erinnerung wird verworfen/zurückgewiesen.

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