slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Klientel
(recht.allgemein)
    

Mit Klientel wird der Kundenstamm von Dienstleistern bezeichnet, z.B. der Kundenstamm einer Notarin (BGH 23. 7. 2012 NotZ(Brfg) 17/11), eines Rechtsanwaltes aber auch von Maklern (KG: 01.03.2004 Az. 8 U 197/03), Ehevermittlern (OLG Koblenz 17. 10. 2003 Az. 10 U 1136/02) etc..

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: