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Knallzeuge
(recht.allgemein.prozess)
    

Von einem Knallzeugen sprechen Juristen, bei einem Zeugen der bei einem Unfall den Zusammenstoß (den "Knall") zunächst nur gehört, und sich erst dann dem Geschehen zugewandt hat. Der Knallzeuge kann entsprechend keine Aussagen über den Unfallhergang machen, auch wenn er subjektiv der Überzeugung ist, den Zusammenstoß gesehen zu haben.

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